Trennungen sind in vielen Fällen
konfliktreich und führen auch bei der der Ausübung des
Umgangsrechts zu vorhersehbaren Problemen. Daher sollte man diesen
Problemen proaktiv und prophylaktisch aus dem Weg gehen, damit
Eskalationen vermieden werden. Gerade für Väter ist das ein
erstrebenswertes Ziel, weil sie in einer Eskalation von Konflikten
nicht selten den Kürzeren ziehen und dann temporär oder endgültig
auf ihr Kind oder ihre Kinder verzichten müssen.
Verhaltensregeln für die Übergabe
- Keinerlei Konflikte vom Zaun brechen
- Themen, die nichts mit der Übergabe zu tun haben, wie Unterhalt oder dergleichen ,haben in der Übergabesituation nichts zu suchen.
- Provokationen der anderen Seite widerstehen oder abblocken und sich nicht auf Konflikte einlassen. Gespräche in einem anderen Rahmen und zu einer anderen Zeit anbieten. Im Zweifel umdrehen und wortlos gehen.
- Dem Kind ein gutes Gefühl geben, indem man ihm viel Spaß und eine gute Zeit, einen schönen Urlaub wünscht.
- Das Kind nicht mit den eigenen Emotionen belasten. Etwaiger Trennungsschmerz ist Sache der Eltern und nicht des Kindes. Rührselige und tränenreiche Abschiedsszenen sind unangebracht und verursachen beim Kind Schmerz bis hin zu Schuldgefühlen
- Jedem Elternteil wird Zeit gegeben sich angemessen mit einer Umarmung oder einem Kuss und guten Wünschen zu verabschieden
Konfliktfeld Übergabe des Kindes
Es sollte eine Selbstverständlichkeit
sein, aber die Praxis belehrt einen immer wieder eines Besseren:
Streitigkeiten und Konflikte vor dem Kind oder im Beisein des Kindes
ist ein absolutes Tabu!
Dennoch lassen viele Eltern keine
Möglichkeit ungenutzt auch vor dem Kind oder im Beisein des Kindes
Konflikte oder Streitigkeiten vom Zaun zu brechen oder auszutragen.
Dieses Verhalten ist nicht gerade ein Ausweis von Erziehungsfähigkeit
oder die Fähigkeit sich in die Bedürfnisse eines Kindes
hineinzudenken und hineinzufühlen.
Kinder wollen nicht, dass sich ihre
Eltern streiten. Dies gilt für intakte Elternbeziehungen als auch
für Nachtrennungsbeziehungen von Eltern. Konflikte zwischen den
Eltern sind für das Kind eine extreme Belastung, umso mehr je jünger
das Kind ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kind sich
gezwungen sieht Partei zu ergreifen bzw. die Erwatungshaltung eines
Elternteils oder beider Elternteile spürt Partei zu ergreifen.
Hierbei spricht man im Fachjargon von einem „Loyalitätskonflikt“
Die Übergabe im Rahmen von
Umgangskontakten ist für viele Kinder bereits belastend genug, wenn
sie spüren, dass es zwischen den Eltern massive Konflikte gibt.
Diese Belastung wird noch erheblich erschwert, wenn Eltern bei der
Übergabe Konflikte austragen.
Solche Konflikte eskalieren dann
schnell zu einem Punkt, an dem ein Elternteil die Herausgabe des
Kindes verweigert. Damit ist dann zunächst das Wochenende oder gar
die Ferienzeit versaut. Sowohl für das Kind als auch für den
umgangsberechtigten Elternteil. In schlimmeren Fällen kann es auch
dazu führen, dass die Umgangsvereinbarung zu den eigenen Ungusten
modifiziert, verändert wird, oder dass man sogar gänzlich sein
Umgangsrecht einbüßt.
Ebenso wenig ist es angebracht, die
Übergaben zu emotionalen und tränenreichen Abschiedsszenen und
übertriebener Liebesbekundungen zu nutzen.
Tatsächlich ist es nämlich so, dass
Richter oder Richterinnen und sonstige Beteiligte am
familiengerichtlichen Verfahren in solchen Situationen wenig
nachsichtig sind und das auch völlig zurecht.
Zeugen und anderer Bullshit
Gerade in Onlineforen, wo sich Väter
oder Mütter gerne gegenseitig aus ihrem Frust und ihrer Wut heraus
zum Konflikt und zur Eskalation anstacheln, liest man gerne so
Lösungsvorschläge, dass man doch Zeugen zur Übergabe mitbringen
solle, wenn es dabei Probleme gebe. Oder dass man die Übergabe mit
dem Smartphone filmen solle oder zumindest Audioaufnahmen machen
solle und andere Vorschläge dieses Kalibers. Dies alles soll dann
dazu dienen, das Fehlverhalten des Anderen zu protokollieren,
verwertbar und vor allem vorwerfbar zu machen. Wobei das dann wohl
vor allem der eigenen psychischen und emotionalen Hygiene anstatt
irgendeinen konstruktiven und zweckdienlichen Beitrag zu irgend etwas
zu leisten.
Diese Vorschläge sind hervorragend,
wenn man den Konflikt oder die Eskalation anheizen will. Es mag sein,
dass manche daran ein Interesse haben. Letztlich kippt man dadurch
nur Benzin ins Feuer. Denn durch solche Maßnahmen fühlt sich die
andere Seite nur noch mehr bedroht, provoziert oder gerechtfertigt
und wird seinerseits dann auch auf- und nachrüsten.
Die Folgen sind lediglich, dass man das
Kind belastet und vor Gericht blöd dasteht, wenn man aus der
Übergabesituation einen Massenauflauf von „Zeugen“ und
Unterstützern macht, die dann vielleicht noch ihrerseits den
Konflikt anheizen oder ein sonstiges unwürdiges Spektael macht.
Zeugen wofür? Vorm Familiengericht
werden in aller Regel keine Zeugen gehört. Falls die Mutter oder der
betreffende Elternteil etwa das Kind nicht herausgibt, wird das
Gericht diesen Umstand auch so zur Kenntnis nehmen. Dazu braucht man
keine Zeugen.
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